Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung gehört zu den gewerblichen Versicherungen, die den Veranstalter vor den Schadensersatzansprüchen im Schadensfall bei einem Event oder einer Veranstaltung schützt.
Die Versicherung gilt während der gesamten Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nacharbeiten. Als Veranstalter und bei der Durchführung bzw. Überwachung einer Veranstaltung mitwirkender Mitarbeiter oder Helfer hat man dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Wird durch Unachtsamkeit oder Leichtsinn eine Person verletzt haftet grundsätzlich der Veranstalter. Ein in den Weg gestellter Karton, ein nicht abgesicherter Gefahrenbereich oder ein Stromkabel, das eine Stolperfalle sein kann…
Die Möglichkeiten Gefahren zu übersehen oder zu unterschätzen sind vielfältig und können große Folgen haben, die unter Umständen den finanziellen Ruin bedeuten können. Die Veranstaltungshaftpflicht schützt aber nicht nur vor Schadensersatzansprüchen sondern übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.