Juni 2014 enden, dürfen Freiberufler nur noch Wohnbauanleihen als begünstige Wertpapiere zur Nutzung des Gewinnfreibetrags nutzen. Das bedeutet, dass die §14-Fonds nur noch bis zum 30. Juni 2014 gewinnmindernd gekauft werden können.
Wertpapiere
Stronach/Lintl kritisiert Abschaffung des investitionsbedingten Freibetrags … – APA OTS (Pressemitteilung)
Wien (OTS) – Die geplante Abschaffung des investitionsbedingten Freibetrags für begünstigte Wertpapiere ist ein herber Schlag ins Gesicht für die rund 100.000 Gewerbetreibenden und Freiberufler in Wien. NAbg. Dr. Jessi Lintl, Landesobfrau des Team …