Juni 2014 enden, dürfen Freiberufler nur noch Wohnbauanleihen als begünstige Wertpapiere zur Nutzung des Gewinnfreibetrags nutzen. Das bedeutet, dass die §14-Fonds nur noch bis zum 30. Juni 2014 gewinnmindernd gekauft werden können.
Juni 2014 enden, dürfen Freiberufler nur noch Wohnbauanleihen als begünstige Wertpapiere zur Nutzung des Gewinnfreibetrags nutzen. Das bedeutet, dass die §14-Fonds nur noch bis zum 30. Juni 2014 gewinnmindernd gekauft werden können.