Als betriebliche Versicherung ist die Elektronikversicherung eine wichtige ergänzende Police. Sie gilt für potenziell sämtliche elektronische Geräte des versicherten Betriebs. Im Rahmen der Allgefahrendeckung sind prinzipiell alle nichtvorsätzlichen und unvorhersehbaren Schadensarten im Versicherungsschutz inbegriffen. Darunter fallen Schäden durch Überschwemmungen genauso wie solche durch Material- und Konstruktionsfehler sowie durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Überspannung oder durch Abhandenkommen wie im Falle eines Diebstahls.
Es empfiehlt sich, die Deckungssumme der Elektronikversicherung aus der Geschäfts- bzw. Inventarversicherung heraus zu rechnen, um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Die Elektronikversicherung sollte individuell auf die Bedürfnisse des zu versichernden Betriebs angepasst werden. Auf diese Weise werden horrende Prämien einerseits aber auch große Versicherungslücken andererseits vermieden.
Generell können Geräte und Anlagen aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnik versichert werden und darüber hinaus Medizintechnik oder sonstige wichtige elektronische Geräte. Die Versicherungsleistung besteht aus Wiederbeschaffung, bzw. -instandsetzung oder aus monetärem Ersatz des Zeitwerts der zu Schaden gekommenen Geräte. Zu berücksichtigen ist hier allerdings der zuvor vereinbarte Selbstbehalt.