Freiberufler dürfen beispielsweise oft eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. Das bedeutet: Sie stellen ihre Einnahmen ihren Ausgaben gegenüber und Steuern werden fällig für das, was übrig bleibt. Aber auch das will das Finanzamt …
Freiberufler dürfen beispielsweise oft eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen. Das bedeutet: Sie stellen ihre Einnahmen ihren Ausgaben gegenüber und Steuern werden fällig für das, was übrig bleibt. Aber auch das will das Finanzamt …