XING-Status als Kündigungsgrund – Nordwest-Zeitung

Die fristlose Kündigung begründete der Arbeitgeber damit, dass der Arbeitnehmer durch sein Verhalten während des laufenden Arbeitsverhältnisses seine neue freiberufliche Tätigkeit beworben habe. Damit habe er unzulässigerweise versucht, Mandanten …

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