Zahlungen für Pflegekinder sind für Pflegeeltern steuerfrei – Kölnische Rundschau

Wenn Eltern für ihre Pflegekinder Erziehungsgelder erhalten, fallen darauf keine Steuern an. … Das Finanzamt berücksichtigte die Honorarzahlungen als zu versteuernde Einnahmen und rechnete sie der freiberuflichen Tätigkeit der Frau als Erzieherin zu.und weitere »

Schreibe einen Kommentar