Freiberufler seine Absicht aufgibt, ein bestimmtes Wirtschaftsgut anzuschaffen (spätestens nach 3 Jahren). Die Auflösung im Ursprungsjahr führt dazu, dass für dieses Jahr Steuern nachzuzahlen sind. Nach Auffassung der Finanzverwaltung, müssen nach …
Freiberufler seine Absicht aufgibt, ein bestimmtes Wirtschaftsgut anzuschaffen (spätestens nach 3 Jahren). Die Auflösung im Ursprungsjahr führt dazu, dass für dieses Jahr Steuern nachzuzahlen sind. Nach Auffassung der Finanzverwaltung, müssen nach …